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Heimentgelte

Heimentgelte

Gebührenübersicht / Heimentgelte
Stand: 01.01.2023

Kostenbestandteile Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
Investitionskosten          28,00 €          28,00 €          28,00 €          28,00 €          28,00 €
Unterkunft          14,58 €          14,58 €          14,58 €          14,58 €          14,58 €
Verpflegung          11,80 €          11,80 €          11,80 €          11,80 €          11,80 €
Pflegesatz          55,24 €          72,72 €          88,89 €        105,76 €        113,32 €
Ausbildungsumlage PflBG            3,52 €            3,52 €            3,52 €            3,52 €            3,52 €
Gesamtkosten pro Tag        113,14 €        130,62 €        146,79 €        163,66 €        171,22 €
Gesamtkosten pro Monat (30,42 Tage)     3.441,72 €     3.973,46 €     4.465,35 €     4.978,54 €     5.208,51 €
Leistungen der Pflegekasse        125,00 €        770,00 €     1.262,00 €     1.775,00 €     2.005,00 €
Eigenanteil pro Monat     3.316,72 €     3.203,46 €     3.203,35 €     3.203,54 €     3.203,51 €

Bitte beachten Sie:
Bewohner und Kurzzeitpflegegäste, die keine Einstufung beantragt haben oder deren Antrag abgelehnt oder noch nicht entschieden ist, werden mit Pflegegrad 3 abgerechnet.

Kurzzeit- Verhinderungspflege (ab 01.01.22):
Die Leistungen der Kurzzeitpflege (1.774 €) können mit den Leistungen der Verhinderungspflege
(1.612 €) kombiniert werden und pro Kalenderjahr für längstens 8 Wochen bzw. 56 Tage in Anspruch genommen werden.

Im Rahmen der Kurzzeitpflege werden von den Kassen nur die Kosten:

  • Pflegesatz und
  • Ausbildungsumlage übernommen.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sowie die Investitionskosten sind stets privat zu tragen.

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) beträgt 47,41 € pro Tag bzw. 1.442,21 € pro Monat

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Wenn Sie noch Fragen haben oder weitere Informationen wünschen dann schreiben Sie uns eine kurze E-Mail oder rufen Sie uns an. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.